Aktuelles

Sozialgericht Dortmund – langjährige Verfahrensdauer

27.07.2009

Die Verfahrenszeiten am Sozialgericht Dortmund erreichen mittlerweile ein immenses Ausmaß. In einem Verfahren aus dem Jahr 2005 (S9KA25/05) liegt auch nach fast    4 ½ Jahren immer noch kein Urteil vor. Die Frage, was ein langjähriges Verfahren noch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, bleibt zu diskutieren. Ein Interview unter anderem zu dieser Problematik lehnte der Präsident des Sozialgerichts - Martin  Löns – jedoch ab. Herr Löns, der Wert auf korrekte Zitate legt, befürchtet eine „wenig zuverlässige Wahrnehmung/Wiedergabe von Sachverhalten und Äußerungen“. Er halte daher „die konkrete Interviewanfrage für wenig zielführend“. Eine sozialpolitische Diskussion sei „nicht in erster Linie Aufgabe eines Gerichtsleiters“. Die Absage ist insofern bezeichnend, als dass man zumindest ein gewisses Problembewusstsein bei einer Person dieses Amtes voraussetzen würde, anstatt aufgezeigten Defiziten mit Kritikempfindlichkeit zu begegnen. Zur Aufgabe eines Gerichtsleiters mag die sozialpolitische Diskussion nicht zwingend gehören, die  Beachtung einer gewissen Verhältnismäßigkeit im zeitlichen Ablauf der eingehenden Klagen wird aber auch vom Dortmunder Gericht zu beachten sein.  Das genannte Verfahren ist keineswegs ein Einzelfall, bei denen es keineswegs um Bagatellen geht. Löns bemerkt dazu, dass die „Laufzeiten der Verfahren sich zwar in der letzten Zeit erhöht haben, im ersten Halbjahr 2008 aber im Durchschnitt aller Verfahren noch immer knapp unter 1 Jahr lagen.“ Zuzugeben sei, dass die Verfahrenszeiten auf dem „Gebiet des Vertragsarztrechts sich aus verschiedenen Gründen nicht so günstig darstellen“.
Wie es in einigen Fällen zu derartigen Verfahrensdauern kommen konnte, kann schlussfolgernd nur durch eine Verfassungsbeschwerde geklärt werden. Probleme der Ärzte mit dem Sozialgericht sind im übrigen nicht auf dieses Feld beschränkt: immer wieder werden niedergelassene Ärzte verpflichtend zur Erstellung von kurzen Gutachten über Patienten aufgefordert. Für die anstehenden Kosten wendet die Justiz die amtliche Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) nicht an – vielmehr kommt das für sie in der Regel günstigere JVEG zum Tragen. Nicht selten kommt es auch hier – trotz JVEG - zu Rechnungskürzungen durch die Kostenbeamten. Während der  „Freizeit“ und am Wochenende beantworten Ärzte im Rahmen einer ausufernden Bürokratie Anfragen und Gutachten,  um dann nach einer 50 – 60-Stundenwoche zu erleben, wie das Gericht diese Arbeit durch Kürzung honoriert. Löns bleibt selbstverständlich eingeladen, sich der evidenten Problematik zu stellen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Dr. Werner Pötter
www.drpoetter.de

Gesundheitsgespräch: Ambulantes Operieren und Schmerztherapie im Märkischen Kreis

21.04.2009

Um die aktuellen Unzulänglichkeiten im Gesundheitswesen und deren Auswirkungen auf Wartezeiten und bei der zukünftigen Behandlung der Bevölkerung einer öffentlichen Diskussion zuzuführen, laden die CDU-Arbeitskreise Soziales und Demographie alle interessierten Bürger zur Teilnahme einer Informations- und Diskussionsrunde sehr herzlich ein

am             29. April 2009, 15:00 Uhr

                  in die Schützenhalle / Restaurant Am Loh

                  Reckenstraße 6 in Lüdenscheid


Zur Einführung in das Thema werden zwei Ärzte der Praxisklinik am Rathausplatz die aktuelle Lage nach dem ersten Abrechnungsquartal vorstellen; sie stehen zur Diekussion anschließend zur Verfügung:

 Dr.med. Frank Mewes

"Honorarentwicklung bei ambulanten Operationen am Beispiel der Polypenentfernung"

 Dr.med. Uwe Grossmann

"Zukunft der Schmerztherapie in der Anästhesiepraxis"

Über eine kurze Mitteilung (gerne per email) zur Teilnahme wären die Veranstalter dankbar und freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen.

Susanne Mewes internetpost@susannemewes.de        

Leiterin AK Demographie

Margarete Rehm    margarete.rehm@t-online.de

Leiterin AK Soziales

Hautkrebs-Screening

01.09.2008

Seit dem 1.7. ist das Hautkrebsscreening gesetzlich festgeschriebene Früherkennungsuntersuchung. Alle Paitenten ab dem 35. Lebensjahr können sich alle zwei Jahre auf Hautkrebs und seine Vorstufen untersuchen lassen. Die Untersuchung kann bei besonders fortgebildeten Ärzten erfolgen. Das kann sowohl der Hausarzt als auch der Dermatologe sein. Das Ärztenetz MK-Süd hat jetzt nochmals eine Fortbildungsveranstaltung für Hausärzte organisiert, so dass die Patienten die Möglichkeit haben, rasch zu ihrer Früherkennungsuntersuchung zu kommen. Es handelt sich um eine Inspektion der gesamten Haut, so dass für die Patienten keinerleit Unannehmlichkeiten entstehen. Die Untersuchung wurde in die Gruppe der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen aufgenommen, weil Hautkrebs früh erkannt sehr gute Aussichten auf vollständige Heilung hat.

Darmkrebs schon ab 40 häufig

12.07.2008

Eine amerikanische Studie an über 500 Patienten hat jetzt gezeigt, dass Darmkrebserkrankungen nicht erst – wie häufig angenommen – bei älteren Paitenten auftreten. Schon ab dem 40 Lebensjahr sind bösartige Darmerkrankungen häufig.
Dr. Moritz Müser, Magen-Darm-Spezialist im Ärztenetz MK-Süd dazu: „Die neue Untersuchung aus den USA hat gezeigt, dass Neuerkrankungen an Darmkrebs zwischen dem 40. und 49. Lebensjahr genauso häufig sind wie zwischen dem 50. und 59. Lebensjahr.“ Die Vorsorgeuntersuchung des Darms durch Spiegelung, die bisher sicherste Methode zur Früherkennung ist in Deutschland ab dem 55. Lebensjahr als Versicherungsleistung vorgeshen. Fachleute empfehlen bei gefährdeten Patienten auch frühere Untersuchungen, insbesondere wenn bösärtige Erkrankungen in der Familie bekannt sind.

Ärzte bilden sich im Thema Wundmanagement fort

12.07.2008

Mit einer Veranstaltung zum Wundmanagement hat das Ärztenetz jetzt seine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen fortgesetzt. Netz-Ärzte und viele Praxismitarbeiterinnen trafen sich, um das Neueste zur Versorgung chronischer Wunden zu erfahren. Winfried Pohl, Referent des Nachmittags räumte alt Hergebrachtes aus. Das Konzept der feuchten Wundheilung mit modernen Wundverbänden führte er den Teilnehmern am Kurs auch praktisch vor. Das sich kostenbewusste Behandlung und Einsatz moderner Therapie nicht ausschießen wurde den Teilnehmern ebenfalls klar. „Richtig eingesetzt sparen moderne Wundverbände sogar Kosten ein, weil Sie in der Regel erst nach Tagen gewechselt werden müssen,“ erkärte Winfried Pohl.
Viele Teilnehmer waren über die Vielfalt der speziellen Versorgungsmöglichkeiten überrascht und nahmen die Anregung für die tägliche Arbeit mit in die Praxen.

Polymorphe Lichtdermatose - Sonnenallergie

05.05.2008

„Allergisch“ gegen die Sonne – Lichtgewöhnung kann helfen
Wenn die Sonne wärmer wird, lockt die Natur zum Wandern oder Radfahren, der Liegestuhl lädt zum Räkeln ein, das Straßencafé lässt wunderbar die Zeit vergessen. Wer jetzt gerne Haut zeigt, kann jedoch eine unliebsame Überraschung erleben: Nach dem Sonnen kann sich plötzlich ein juckender Ausschlag bemerkbar machen.
Eine solche „Sonnenallergie“ droht vor allem, wenn sonnenentwöhnte Haut intensivem UV-Licht ausgesetzt wird. Wenige Stunden später kommt es an den sonnenbestrahlten Hautarealen insbesondere am Dekolleté, an Oberarmen, Schultern, Oberschenkeln, Hand- und Fußrücken, seltener auch im Gesicht zu oft heftig juckenden, fleckigen Rötungen und Schwellungen mit Knötchen, Bläschen oder Quaddeln. Die lichtbedingte Hautreaktion kann von Patient zu Patient sehr verschiedenartig aussehen – „polymorphe“ Lichtdermatose lautet daher die medizinische Bezeichnung - äußert sich jedoch bei demselben Betroffenen immer wieder gleich, erkären die Hautärzte im Ärztenetz. Die Hautirritationen heilen folgenlos ab, wenn man die Sonne konsequent meidet.
Die Ursachen, warum manche Menschen solche Überempfindlichkeitsreaktionen auf ultraviolettes Licht zeigen und andere nicht, sind bislang unbekannt. Betroffen sind häufig junge Frauen. Sowohl kurzwelliges UVB- als auch langwelliges UVA kann den Ausschlag auslösen. UVA dringt sogar durch Glas – so dass beispielsweise auch bei sonnigen Autofahrten eine Lichtdermatose auftreten kann.
Wichtig sei, dass man die Haut langsam an die Sonne gewöhnt und Emulgator-freie Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor verwendet. Besonders schwer betroffene Patienten können auch eine Gewöhnungstherapie – ein sogenanntes Hardening – beim Dermatologen durchführen lassen. Überempfindlichkeitsreaktionen auf UVB lassen sich so oft verhindern. UVA-bedingte Entzündungen kann der Hautarzt manchmal durch die Gabe von Medikamenten auffangen.
Sehr selten lässt sich eine extreme Lichtempfindlichkeit schon bei Kindern beobachten, insbesondere bei Mädchen.
Überempfindlichkeitsreaktionen auf die Sonne sind keineswegs immer harmlos -  neben Sonnenbrand, vorzeitiger Hautalterung und Hautkrebs ein weiterer Grund für einen maßvollen Umgang mit dem UV-Licht. Darüber hinaus sollte man abklären lassen, ob bestimmte Inhaltsstoffe von Kosmetika oder Medikamenten die Haut besonders gegen UV-Licht sensibilisieren. Beispielsweise können fettreiche Sonnenschutzmittel in Verbindung mit einem Sonnenbad zur sogenannten Mallorca-Akne führen. 

Euro-Melanoma Tag

05.05.2008

Der 5. Mai ist „Euro-Melanoma-Tag“. An diesem Tag weisen Hautärzte in ganz Europa in besonderer Weise auf die Gefahren durch Hautkrebs hin. Auch die Lüdenscheider Dermatologen beteiligen sich an dieser Kampagne. Am „Euro Melanoma-Tag“ klären sie in den Praxen über Möglichkeiten der Früherkennung auf. Die Hautärzte versorgen ihre Patienten mit besonderem Aufklärungsmaterial zum Euro-Melanoma-Tag.
Zurzeit gilt eine Übergangregelung, bei der die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen für Patienten ab dem 20. Lebensjahr die Kosten für die Früherkennungsuntersuchung übernehmen. Seit die Zahl der Früherkennungsuntersuchungen angestiegen ist, beobachten alle Hautärzte in ihren Praxen vermehrt vor allem frühe Formen des Hautkrebses. Dabei entwickeln auch immer jüngere Patienten Hautkrebsformen wie den sogenannten „hellen Hautkrebs“, die früher vor allem bei betagten Menschen zu beobachten waren.
Hierfür sei in erster Linie ein vermehrter Kontakt mit ultravioletten Strahlen in der Freizeit verantwortlich. Jeder Lüdenscheider solle die Sonne in Garten und in freier Natur geniessen. „Genügender Lichtschutz ist aber unerlässlich,“ empfehlen der Dermatologen im Ärztenetz MK-Süd. Das gelte vor allem für Kinder.
Die Tipps der Hautärzte: vor allem Menschen mit hellem Hauttyp sollten die Mittagssonne meiden, Sonnencreme mit genügend hohem Lichtschutzfaktor verwenden. Eine Schutzcreme mit dem Lichtschutzfaktor 30 sei auch in Lüdenscheid erforderlich, so lange man sich länger in der Sonne aufhält. Die Hautärzte betonen, dass dies nicht nur für das Sonnenbad gilt sondern auch für Arbeiten im Freien oder z.B: bei Wanderungen. Eine langsame Gewöhnung an die Sonne ist notwendig. Auf keinen Fall dürfe es zum Sonnenbrand kommen. Parfums und Kosmetika enthalten Dufstoffe, die die Haut zusätzlich lichtempfindlich machen können. Sie sollten gemieden werden. Neben Sonnenbrand drohen auch Unverträglichkeiten durch Wechselwirkungen von Duftstoffen und ultlrlaviolletten Strahlen.
Kinder sollten durch entsprechende Kleidung, auch Kopfbedeckungen, geschützt werden.
Jeder könne sein Hautkrebsrisiko selbst einschätzen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit heller Haut, die zu Sonnenbrand neigt, vor allem wenn bereits in der Kindheit Sonnenbrand aufgetreten ist. Ein höheres Risiko besteht für Patienten mit vielen Muttermalen und, wenn bereits Hautkrebs in der Familie aufgetreten ist. Früherkennungsuntersuchungen sind unerlässlich bei Sonnenhungrigen, die regelmäßig Solarien besuchen.
Gerade die frühe Diagnosestellung sei wichtig in der Behandlung des Hautkrebses. Zumeist genüge ein kleiner Eingriff in örtlicher Betäubung, um zu einer vollständigen Heilung zu führen. Das gelte natürlich nicht nur am 5. Mai.

Die Verbreitung der Auwaldzecke schreitet voran

30.03.2008

Die zunehmende Verbreitung der Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus) neben der einheimischen Zecke (Ixodes ricinus) zwingt zur erhöhten Aufmerksamkeit. Die Ausbreitung der Auwaldzecke innerhalb Deutschlands nimmt zu. Es ist ein Trend der Ausbreitung vom Süden in den Norden zu beobachten. Neben Kleinnagern, Hasen und Wildschweinen sind auch Hunde Wirtstiere dieses Parasiten.

Die ausgewachsene weibliche Zecke ist ungefähr dreimal so groß wie die einheimische Zecke, das Rückenschild ist hell mit einer braunen streifigen Tüpfelung. Die männlichen Zecken werden von einem kompletten Rückenschild bedeckt, welches eine blaugrau Zeichnung trägt. Im Gegensatz zum "Holzbock" betreibt die Auwaldzecke eine aktive Beutesuche.

Es konnte beobachtet werden, dass sich weibliche Auwaldzecken im Umkreis von einem Meter auf ihre Beute zubewegen. Bedeutung erhält die Auwaldzecke als Überträger verschiedener Erkrankungen. Erreger des Fleckfiebers und der Hundebabesiose (Hundemalaria) können übertragen werden. Desweitern stehen die Auwaldzecken im Verdacht ein Toxin während des Stichs zu verabreichen, was zu schmerzhaften Schwellungen an der Stichstelle führen kann. Da die Behandlung der möglichen Infektionen nicht banal ist, kommt es besonders auf die Praevention an. Gerade in den Gebieten Süddeutschlands und Brandenburg ist eine Inspektion der Haut nach Besuchen von Feld und Wald empfehlenswert. Selbstverständlich gilt das nicht nur für den Mensch, sondern auch für seinen begleitenden Hund. Für Hunde empfiehlt es sich auch entsprechende parasitenabwehrende Mittel auf die Haut zugeben. Für Näheres sollte man Kontakt mit seinem Tierarzt aufnehmen. Grundsätzlich gilt: Bei Infektionszeichen einen Arzt zu konsultieren.

Magen-Darm-Erkrankungen durch das Norovirus

30.03.2008

Das Norovirus ist ein Krankheitserreger, der zu einer akuten Magen-Darm-Erkrankung führt. Hauptsymptome sind akute, wässrige Diarrhoen (Durchfälle), Erbrechen (häufig explosiv) in über 50% der Fälle, Bauchkämpfe sowie grippale Symptomie (Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, allgmeines Krankheitsgefühl). Der akute und heftige Beginn der Symptome dieser 12 - 60 Stunden dauernden Erkrankung sind typisch.

Während Tag 1 und 2 dabei intensive Krankheitssymptome zeigen, klingen diese in der Regel schon am 3. Tag wieder drastisch ab. Die mittlere Inkubationszeit beträgt 15 - 48 Stunden, wobei die Übertragung dieser hochansteckenden Erkrankung neben kontaminierten Lebensmittel auch aerogen ("durch die Luft") erfolgen kann - schwallartiges Erbrechen spielt in der Verbreitung eine besondere Rolle. Ältere Menschen und Kinder sind durch den sehr ausgeprägten Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ebenso gefährdert wie abwehrgeschwächte Patienten.

Die Therapie besteht neben der Gabe von üblichen Magen-Darm-Mittel wie MCP oder Loperamid vor allem in der Gabe von Flüssigkeit, da gerade die Durchfälle und das Erbrechen zu erheblichen Flüssigkeitsverlusten führen. Zum Flüssigkeitsersatz ist vor allem Mineralwasser zu empfehlen, während Tees eher harntreibend sind und dadurch den Volumenmangel nicht ausgleichen können. Zu beachten ist, dass mehrere Liter (mindestens 3) täglich getrunken werden. Ist das nicht mehr möglich, werden Infusionen gelegt - in der Regel im Rahmen einer stationären Behandlung. Eine Behandlung mit Antibiotika oder virusbekämpfenden Medikamenten ist nichtwirksam - eine Impfung gibt es noch nicht.

Die Infektion ist meldepflichtig, der Erreger kann in einer Stuhlprobe direkt nachgewiesen werden. Eine rechtzeitige Diagnose ist gerade für stationäre Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altenheime wichtig, um durch geeignete Hygienemaßnahmen ein Ausbreiten zu verhindern.
Die Erkrankungen tritt vermehrt in den Wintermonaten auf. Insgesamt ist ein Anstieg der Anzahl Erkrankter zu bemerken. Als Ursache hierfür wird eine stärkere Virulenz ("Giftigkeit") des Erregers durch Veränderung seines Genoms angenommen.

Dr. Werner Pötter

Schutz vor Gebärmutterhalskrebs durch Impfung

04.03.2008

Ein erster Impfstoff zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs

Eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) ist der Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs, dem Zervixkarzinom. Seit Oktober 2006 steht in Deutschland eine erste Impfung zur Verfügung, die vor der Infektion mit den beiden häufigsten an der Krebsentstehung beteiligten HPV-Typen schützt, HPV16 und 18.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) im Robert-Koch-Institut (www.rki.de) empfiehlt die Impfung gegen humane Papillomviren für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Frauen, die nicht zu dieser Altersgruppe gehören, könnten ebenfalls von einer Impfung profitieren. Hier läge es allerdings in der Verantwortung des Arztes, die Patientinnen über Nutzen und Risiken der Impfung auf Basis der Impfstoffzulassung hinzuweisen. Aufgabe der STIKO ist es, Risiken und Nutzen von Impfstoffen abzuwägen und je nach Sachlage bundesweite Empfehlungen zu erteilen.  Mit In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform (www.die-gesundheitsreform.de) am 1. April sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für öffentlich empfohlene Impfungen zu übernehmen. Die Empfehlung der STIKO dient als Grundlage für den Gemeinsamen Bundessausschuss (GBA, www.g-ba.de), der festlegt, in welchem Umfang die Impfung als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden muss. Die Entscheidung des GBA wird bis zum 30. Juni erwartet. Bis dahin gelten weiterhin die individuellen Regelungen der Krankenkassen zur Kostenübernahme der Impfung. Privatversicherte Personen müssen bei ihrer jeweiligen Kasse erfragen, ob und für welchen Personenkreis die Kosten für die Impfung übernommen werden.

Die Impfung richtet sich in Deutschland vorrangig an Mädchen und jüngere Frauen, vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Bei ihnen ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass keine Infektion mit den hauptsächlich sexuell übertragenen humanen Papillomvirustypen vorliegt:  Der HPV-Impfstoff scheint weniger wirksam bei jungen Frauen, die schon einmal mit einem der HPV-Typen 6, 11, 16 oder 18 infiziert waren.
Die Wahrscheinlichkeit, sich mit HPV bei einer infizierten Person durch Geschlechtsverkehr anzustecken, ist sehr hoch  - auch schon beim „ersten Mal“. Zwar bieten Kondome einen guten Schutz. Eine Ansteckung mit HPV kann ihre Verwendung aber auch nicht mit absoluter Sicherheit verhindern. Dennoch sollte gerade in neuen Partnerschaften oder bei häufigem Partnerwechsel niemals auf  Kondome verzichtet werden, denn sie schützen auch vor anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen.

Den vollständigen Text finden Sie unter:

http://www.krebsinformationsdienst.de/Fragen_und_Antworten/hpv_impfung.html#content_Durchf%FChrung%20und%20Kosten

Krankenkassen übernehmen Reise-Impfungen

04.03.2008

Reise-Impfungen mussten bisher aus eigener Tasche bezahlt werden. Einige gesetzliche Krankenkassen haben sich jetzt dazu entschieden Reise-Impfungen zu bezahlen. Dazu gehören die Techniker Krankenkasse(TK), die DAK und die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH). Sie übernehmen die Kosten für Impfungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen werden. Zum Beispiel Impfungen gegen Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis und FSME.

Nach eigenen Angaben zahlen TK und DAK auch die sehr teure Malaria-Prophylaxe.

Der Patient bekommt weiterhin eine Rechnung vom Arzt, kann die Rechnung aber bei seiner Krankenkasse einreichen.

Um sicher zu gehen, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, sollte man vorher bei seiner Krankenkasse anfragen.

Weiteres zum Thema Imfung finden Sie hier

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