Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs

 

Ein erster Impfstoff zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs

Eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) ist der Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs, dem Zervixkarzinom. Seit Oktober 2006 steht in Deutschland eine erste Impfung zur Verfügung, die vor der Infektion mit den beiden häufigsten an der Krebsentstehung beteiligten HPV-Typen schützt, HPV16 und 18.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) im Robert-Koch-Institut (www.rki.de) empfiehlt die Impfung gegen humane Papillomviren für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Frauen, die nicht zu dieser Altersgruppe gehören, könnten ebenfalls von einer Impfung profitieren. Hier läge es allerdings in der Verantwortung des Arztes, die Patientinnen über Nutzen und Risiken der Impfung auf Basis der Impfstoffzulassung hinzuweisen. Aufgabe der STIKO ist es, Risiken und Nutzen von Impfstoffen abzuwägen und je nach Sachlage bundesweite Empfehlungen zu erteilen.  Mit In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform am 1. April sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für öffentlich empfohlene Impfungen zu übernehmen. Die Empfehlung der STIKO dient als Grundlage für den Gemeinsamen Bundessausschuss (GBA, www.g-ba.de), der festlegt, in welchem Umfang die Impfung als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden muss. Die Entscheidung des GBA wird bis zum 30. Juni erwartet. Bis dahin gelten weiterhin die individuellen Regelungen der Krankenkassen zur Kostenübernahme der Impfung. Privatversicherte Personen müssen bei ihrer jeweiligen Kasse erfragen, ob und für welchen Personenkreis die Kosten für die Impfung übernommen werden.

 Die Impfung richtet sich in Deutschland vorrangig an Mädchen und jüngere Frauen, vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Bei ihnen ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass keine Infektion mit den hauptsächlich sexuell übertragenen humanen Papillomvirustypen vorliegt:  Der HPV-Impfstoff scheint weniger wirksam bei jungen Frauen, die schon einmal mit einem der HPV-Typen 6, 11, 16 oder 18 infiziert waren.
Die Wahrscheinlichkeit, sich mit HPV bei einer infizierten Person durch Geschlechtsverkehr anzustecken, ist sehr hoch  - auch schon beim „ersten Mal“. Zwar bieten Kondome einen guten Schutz. Eine Ansteckung mit HPV kann ihre Verwendung aber auch nicht mit absoluter Sicherheit verhindern. Dennoch sollte gerade in neuen Partnerschaften oder bei häufigem Partnerwechsel niemals auf  Kondome verzichtet werden, denn sie schützen auch vor anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen.

Den vollständigen Text finden Sie unter:

http://www.krebsinformationsdienst.de/Fragen_und_Antworten/hpv_impfung.html#content_Durchf%FChrung%20und%20Kosten

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FSME-Impfung auch genannt "Zecken"-Impfung

 

Nach dem langen Winter erwarten jetzt Experten eine regelrechte Zeckenplage. Viele Lüdenscheider haben jetzt schon unter den kleinen Plagegeistern zu leiden. Die niedergelassenen Ärzte des Ärztenetzes MK-Süd empfehlen den Patienten jetzt, Ruhe zu bewahren. Hierzu müssen die Patienten in der heimischen Region folgendes wissen: Es steht lediglich ein Impfstoff gegen die durch Zecken übertragene, von Viren ausgelöste Hirnhautentzündung, die so genannte Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) zur Verfügung.

Diese Erkrankung kommt in Deutschland nur südlich von Nordrheinwestfalen vor. In NRW sind bislang keine Fälle aufgetreten, so dass die ständige Impfkommission, das Expertengremium, das in Deutschland für Impfempfehlungen zuständig ist, eine Impfung für unseren Bereich nicht empfiehlt. Gegen die auch im Sauerland häufig vorkommende ebenfalls von Zecken übertragene Borreliose existiert kein Impfstoff. Die Patienten, die sich hier impfen lassen, wiegen sich in falscher Sicherheit. Eine Borreliose kann man natürlich auch trotz FSME-Impfung bekommen. Die beiden Erkrankungen sind völlig unabhängig voneinander.Die Arzte des Ärztenetzes MK-Süd empfehlen daher für alle Lüdenscheider folgendes Vorgehen: Wer sich im Freien aufhält, sollte den Körper zweimal täglich nach Zecken absuchen. Die Insekten halten sich besonders gern an "versteckten" Körperstellen auf wie Achselhöhlen, Leisten, Kniekehlen, Nacken. Zur Vorsorge sollte man sich im Freien durch Kleidung mit langen Ärmeln, langen Hosen und einer Kopfbedeckung schützen. Hat sich eine Zecke dennoch in der Haut festgesetzt kann man Sie zumeist mit einer Zeckenzange entfernen. Keinesfalls sollte die Zeck mit Flüssigkeiten wie Klebern oder ähnlichem betropft werden. Hierdurch wird die Übertragung von Borrelien nur gesteigert. Treten rote Hautveränderungen, Schwellungen, Fieber, Kopfschmerz oder Gelenkschmerzen auf, sollten die Patienten einen Arzt aufsuchen. Dies könnten Zeichen einer Borreliose sein.

Die Ärzte warnen vor unnötiger Panik. Impfen lassen sollten sich, gerade auch im Hinblick auf zurzeit bestehende Engpässe bei den Impfstofflieferungen nur Menschen, die in Gebiete mit FSME-Fällen also in Süddeutschland reisen und dort in der freien Natur aktiv sein wollen. Für diese Patienten übernehmen die Krankenkassen auch die Impfkosten.

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Grippeimpfung

Wer wird geimpft:
Die jährlich durchzuführende Grippeimpfung ist  insbesondere für ältere Personen, bzw. Patienten mit chronischen Erkrankungen, beispielsweise Diabetiker, Herzkranke oder Asthmatiker, Patienten mit geschwächtem Immunsystem, Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Personen, die häufig in Kontakt mit Kranken treten, vorgesehen. Mittlerweile wird die Impfung sogar für Säuglinge und Kleinkinder empfohlen, da  das Risiko für sie während der Grippesaison wegen Atemwegserkrankungen stationär aufgenommen werden zu müssen, ähnlich hoch ist wie bei erwachsenen Hochrisikopatienten. Es ist auch möglich und medizinisch vertretbar, Menschen, die absolut gesund sind und nicht krank werden möchten und auch nicht in eine Risikogruppe fallen, zu impfen. Das Bemühen von Arbeitgebern, die Belegschaft über Betriebsärzte zu impfen, geht in diese richtige Richtung.


STIKO-Empfehlung:
Nach Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkomission) soll die Impfung weiterhin nur für Personen über Lebensalter 60 oder bei Patienten bei denen eine Indikation (medizinischer Grund, s.o.) vorliegt, durchgeführt werden. Da die STIKO-Empfehlungen amtlichen Charakter haben, werden die Kosten der Grippeimpfung somit auch nur für diese Personenkreise übernommen.


Wie wird geimpft:
Die Impfung wird intramuskulär (in den Muskel des Oberarms) verabreicht. Es wird eine Injektion pro Jahr vorgenommen.
Wer darf nicht geimpft werden:
Bei bekannter Hühnereiweißallergie und bekannten Allergien gegen Inhaltsbestandteile des Impfstoffes wird nicht geimpft.


Wirksamkeit:
Die Effektivität der Impfung beträgt bis zu 80% Immunantwort. Sie ist am besten bei jungen, immunkompetenten Personen.  Bei älteren, geschwächten Personen (die sich unbedingt impfen lassen sollten), kann die Impfung nicht immer die Erkrankung verhindern, aber es konnte bewiesen werden, dass trotz Erkrankung in derartigen Fällen die Komplikationsrate (Tod, Krankenhauseinweisung) eindeutig niedriger ist.


Nebenwirkung:
13% der Geimpften bekommen Nebenwirkungen innerhalb der ersten 3 Tage: Rötung, Schwellung, Schmerz an der Einstichstelle, leichte Allgemeinbeschwerden (Fieber, Mattigkeit, Gelenksbeschwerden). Von der Impfung kann man nicht krank werden.
Das Auftreten eines „Guillain-Barré-Syndroms“(neurologische Erkrankung mit Lähmungserscheinungen) soll 1-2 mal auf Million Geimpfte vorkommen. Das ist eine Vermutung, diese Erkrankung kommt auch ohne Impfung vor.

Dr. Werner Pötter

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